Datenschutzrechtliche Voreinstellungen stellen sicher, dass grundsätzlich nur personenbezogene Daten, deren Verarbeitung für den jeweiligen bestimmten Verarbeitungszweck erforderlich ist, verarbeitet werden. Das sind Kontaktdaten für Rechnungslegung, Mitteilung des Ergebnisses, Versand des Gutachtens, Verwandtschaftsverhältnisse für die Hypothesenerstellung und können jederzeit vom Auftraggeber eingesehen, eingeschränkt, gelöscht oder widerrufen werden. Newsletter und sonstige Abonnements existieren bei uns nicht, jede Analyse und somit die Namen der beteiligten Testpersonen werden intern mit einem Buchstaben-Zahlencode anonymisiert.
Wir treffen technisch-organisatorische Maßnahmen zum Datenschutz der in Papierform und elektronisch gespeicherten Daten.
Unsere Abstammungsgutachten werden prinzipiell nach den amtlichen Richtlinien der Gendiagnostik-Kommission (GEKO) für die Durchführung genetischer Analysen zur Klärung der Abstammung und an die Qualifikation von ärztlichen und nichtärztlichen Sachverständigen gemäß § 23 Abs. 2 Nr. 4 und Nr. 2b GenDG, Robert-Koch-Institut, Berlin, 2012, durchgeführt. D.h. wir haben eine 30-jährige Aufbewahrungspflicht, zu der Sie einwilligen können, aber nicht müssen.
Die Mikrosatelliten-STR-Polymorphismen-Analyse ist eine international anerkannte Methode. Wir analysieren routinemäßig 19 Marker an normzertifizierten Hightech-Geräten mit Original-Softwares - für die höchste Sicherheit des Ergebnisses.
Alle unsere MolekulargenetikerInnen haben ein abgeschlossenes Hochschulstudium - wir führen seit über 15 Jahren DNA-Analysen zur Abstammungsbegutachtung durch.
Arbeitsschritte sind räumlich und zeitlich getrennt, es werden im Betriebsablauf die Sicherheitsmaßnahmen und interne Kontrollmechanismen der Qualitätssicherung gewährleistet.
Sämtliche Arbeitsschritte und Verfahren sind nach den Regeln der "Good Laboratory Practice" in Standardarbeitsanweisungen (SOPs) festgehalten.
Es werden Softwares zum Schutz gegen Verwechslungen und Übertragungsfehler eingesetzt.
Fachbeirätin der Gesellschaft ist Dr. rer. nat. Monika Fink, Expertin im Qualitätsmanagement; allg. beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige des Labors sind Mag.rer.nat. Susanne Haas, Nikolaus Grasern, MA rer. nat. und Primarius Dr. med. Gustav Scholda. Sorgfaltspflicht ist das oberste Gebot für Gutachten vor Gericht.
Verschwiegenheit: Wir sichern Ihnen absolute Schweigepflicht und Wahrung des Persönlichkeitsschutzes bezüglich der Offenbarung oder Weitergabe von Daten zu. Das Gutachten wird nur dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Wir garantieren 100% Vertraulichkeit Ihrer Daten.