Sie können auch andere Proben als Mundhöhlenabstriche ("Speichelproben") zur Verfügung stellen:
Dazu gehört:
Alles, was vom Körper der Testperson stammt:
Benutzte Zahnbürste, gerauchte Zigarette oder ein Trinkglas, aus dem die zu testende Person getrunken hat.
Alles, was ausschließlich die zu untersuchende Person getragen oder ein Zeit lang benutzt hat wie z.B. Pfeife, Gebiss, Kleidung an der Haut wie Unterwäsche, Handschuhe, etc.
Diese Probe darf weder gewaschen noch von anderen Personen berührt worden sein.
Dazu gehört:
Alles, was vom Körper der Testperson stammt:
- Blut (flüssig oder trocken, auf irgendeinem Trägermaterial wie Binde oder Blutzuckerstreifen)
- Finger- oder Zehennägel (ein kleines Stück genügt)
- Ohrenstäbchen
- Nasenschleimhaut in Taschentüchern
- Haare mit Wurzeln (ausgerissen oder gezupft, 1-2 genügen)
- Gewebeproben (z.B. Biopsien aus Krankenhäusern, in Paraffin eingebettet)
- Zahn (auch Milchzahn)
- Sperma oder Vaginalsekret (z.B. Unterhosen)
- fetale Zellen bei vorgeburtlichen Tests wie Chorionzotten aus der Plazenta oder Fruchtwasser nach einer Punktion
Benutzte Zahnbürste, gerauchte Zigarette oder ein Trinkglas, aus dem die zu testende Person getrunken hat.
Alles, was ausschließlich die zu untersuchende Person getragen oder ein Zeit lang benutzt hat wie z.B. Pfeife, Gebiss, Kleidung an der Haut wie Unterwäsche, Handschuhe, etc.
Diese Probe darf weder gewaschen noch von anderen Personen berührt worden sein.