Vaterschaftstests/Verwandtschaftstests

Frequently asked questions

Wie funktioniert ein Vaterschaftstest?

Die Untersuchung beruht auf der erbbiologischen Tatsache, dass jeder Mensch 50% seiner DNA von seiner Mutter und 50% von seinem biologischen Vater geerbt hat. Außerdem ist das DNA- Muster einzigartig - ein "genetischer Fingerabdruck". Denn obwohl wir alle prinzipiell gleiche Gene haben, unterscheiden wir uns durch Variationen, unter anderem an den STR-Stellen. Je mehr solche STR-Marker untersucht werden, desto genauer und zuverlässiger ist die Analyse.

Wir verwenden bis zu 50 voneinander unabhängige STR-Markersysteme, was die Sicherheit extrem erhöht. Außerdem wird die Analyse individuell der jeweiligen Situation angepasst: z.B. wenn ein Verwandter des möglichen Vaters auch als Vater in Frage kommt, wenn es eine Mutation gibt, usw. Je mehr STR-Marker untersucht werden, desto höher ist die Aussagekraft und Inforamtion.

Wir sind der Meinung: QUALITÄT = SICHERHEIT !
 

Wie sieht ein Vaterschaftsnachweis aus?

Sie erhalten ein ausführliches Gutachten, mit detaillierten Angaben zu den Methoden die angewandt wurden und mit der genauen Bewertung der Ergebnisse inklusive der Berechnung der Wahrscheinlichkeit.

 

Wie lange dauert die Analyse?

Sie dauert meist 3 Werktage nach Probeneingang.

Das Ergebnis erhalten Sie auf Wunsch gerne vorab telefonisch oder per Mail. Ein schriftliches Gutachten schicken wir Ihnen dann in der Folge zu.

 

Wie sehr kann ich mich auf die DNA-Analyse verlassen?

Die wissenschaftlich errechenbaren Standard-Prozentsätze sind:
100% Ausschluss der Vaterschaft oder praktisch erwiesene Vaterschaft ab mindestens 99,99%. Ab einer Vaterschaftswahrscheinlichkeit von mindestens 99,9% gilt die Vaterschaft als "praktisch erwiesen". In unserem Labor erreichen wir Wahrscheinlichkeitswerte von meistens mehr als 99,99999%. Jedenfalls wird solange mit sovielen STR-Markern untersucht, bis das Resultat absolut sicher ist.
 

Wie erfolgt die Probenabnahme?

Mit einem sterilen Wattestäbchen wird Mundschleimhaut an der Wangeninnenseite abgerieben. Diese Probenentnahme findet meistens in unserem Labor statt. Sie können aber auch eigenhändig bei sich zu Hause die Probenentnahme durchführen (Bitte wählen Sie das Testset unter "Testset-Bestellung" aus).

Möchten Sie uns andere Ausgangsmaterialien zur Verfügung stellen, akzeptieren wir folgende Proben (sehen Sie "Andere Ausgangsmaterialien"):
Haare mit Wurzeln, Blut, gerauchte Zigarette, benutzte Zahnbürste, Ohrenstäbchen, Taschentuch, Kaugummi, Fingernägel, etc.

Beachten Sie, dass solche Proben nur dann geeignet sind, wenn sie ausschließlich von der zu testenden Person stammen.

Lagerung von biologischen Proben: bitte kühl und trocken, dann ist die DNA sehr stabil.

 

Ist die Probenentnahme schmerzhaft?

Nein. Sie kann auch bei Neugeborenen durchgeführt werden.

 

Wer führt die Probenentnahme durch?

Die Probenentnahme führen entweder wir im Labor durch oder Sie nehmen eigenhändig Ihre Probe(n) mit unserem Testset samt Anleitung mit (wird gratis zugesendet, bitte bestellen Sie unter "Testset-Bestellung").

Beachten Sie, dass bei eigenhändig ohne Zeugen entnommenen Proben ein Manipulationsrisiko besteht und diese daher nicht vor Gericht gültig sind. Es wird im Gutachten angeführt, wie und wo welche Proben entnommen wurden und wie die Identität geprüft wurde. Bei gerichtlichstauglichen Gutachten ist die Anwesenheit aller Betroffenen vor dem Sachverständigen notwendig, es wird eine sorgfältige Befundaufnahme durchgeführt. Deshalb werden Gerichtsgutachten als Beweismittel vor Gericht zugelassen.

 

Wer führt den Test durch?

MolekulargenetikerInnen (mit Hochschulabschluss) und allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige für Labordiagnostik, DNA-Analysen und menschliche Erbbiologie.

 

Ab welchem Alter kann der Test durchgeführt werden?

Es gibt keine Altersbegrenzung, der Test kann auch bei Neugeborenen durchgeführt werden.

 

Muss die Mutter untersucht werden?

Die Probe der Kindesmutter ist beim Vaterschaftstest nicht unbedingt erforderlich.

Wird sie mituntersucht, so ergeben sich daraus folgende Vorteile:
 
  • Die Probe der Mutter dient der verbesserten Identitätssicherung der kindlichen Probe.
  • Die Vaterschaftswahrscheinlichkeit wird prinzipiell höher, denn die obligaten väterlichen Merkmale können nach der Zuordnung gemeinsamer Mutter-Kind-Merkmale identifiziert werden.
  • Ein Ausschluss der Vaterschaft wird aufgrund einer deutlich höheren Ergebnissicherheit in Bezug auf die erkennbaren Ausschlusskonstellationen abgesichert.
Auf die Einbeziehung der Kindesmutter soll nur dann verzichtet werden, wenn diese für die Untersuchung nicht zur Verfügung steht. Deshalb ist die Untersuchung der Probe der Mutter gratis.

Die Probe der Kindesmutter ist absolut unumgänglich, wenn ein Blutsverwandter des getesteten Mannes als Vater in Frage kommt.
Ein solcher Sachverhalt muss der/m Sachverständigen vor der Untersuchung mitgeteilt werden.

 

Mit welcher Sicherheit kann eine Vaterschaft ausgeschlossen werden?

Eine Vaterschaft wird immer zu 100% ausgeschlossen.

Wir sichern so ein Ergebnis dabei immer mit einer doppelten Analyse ab. Doppelanalyse heißt: der komplette Test wird mit den 2. Reservestäbchen von Anfang an neu gemacht.
Dieses Prozedere ist kostenlos - es wird nach den Qualitätskriterien unseres Labors selbstverständlich automatisch durchgeführt.

 

Mit welcher Sicherheit kann eine Vaterschaft bestimmt werden?

Eine Vaterschaft wird mit mindestens 99,99% bestimmt, und wenn die Mutter mitgetestet wird die Vaterschaft mit mindestens 99,999% bestimmt.

Der Prozentsatz wird individuell mit einer speziellen Software berechnet und liegt dem Gutachten bei:

In dieser Software fließen auch populationsgenetische Einflüsse ein: Da Merkmale in der bestimmten Population verschieden häufig vererbt werden, und sich das in der Wahrscheinlichkeit auswirkt, wird der genaue Prozentsatz, der bei den Tetspersonen individuell berechnet wird, im Gutachten festgehalten.
 

Warum kann eine Vaterschaft nicht zu 100% bewiesen werden?

Aufgrund der Regeln der Statistik ist es unmöglich, bei der Wahrscheinlichkeitsrechnung einen Wert von genau 100 zu erreichen.

Die Wahrscheinlichkeit erreicht annähernd 100%. Die nationalen und internationalen Richtlinien erkennen eine Vaterschaft ab 99,9% als „praktisch erwiesen“ an.
Wir erreichen mit unseren Untersuchungen meist Wahrscheinlichkeitswerte von mehr als 99,999% und mehr und schließen außerdem bei der geringsten Unsicherheit zusätzliche Untersuchungen an, sodass Sie immer die höchste Sicherheit erhalten.

 

Wie wird die Vertraulichkeit der Daten und der Datenschutz gewährleistet?

Ihre Proben werden sofort intern mit einem anonymisierten Code verschlüsselt und nur für die beauftrage Analyse verwendet, 2 Jahre aufbewahrt und sodann verworfen. Auf Wunsch werden sie gleich nach dem Test vernichtet. Ihre persönlichen Daten werden 100% vertraulich unter Wahrung des Persönlichkeitsschutzes behandelt.

Wir sind dem Datenschutz und der Verschwiegenheit gegenüber Dritten verpflichtet. Wenn Ergebnisse nur durch Mithilfe Beteiligter erreicht werden, so haben diese Testpersonen bzw. deren Vertreter prinzipiell auch Anspruch auf das Ergebnis (Gutachten).

Wir müssen Gutachten elektronisch 30 Jahre archivieren (GEKO Richtlinien und Standesregeln bzgl. Sorgfaltspflicht). Sollten Sie damit ein Problem haben, teilen Sie uns das bitte mit - wir werden eine Lösung finden, die Ihr Selbstbestimmungsrecht befriedigt.

 

Enthält die DNA-Analyse relevante Informationen über meine Gene?

Nein. Das DNA-Profil ist eine Kombination von Zahlen, die in einer Tabelle dargestellt werden. Diese Werte heißen auch Allele. Die untersuchten DNA-Abschnitte enthalten keine Informationen über Eigenschaften, Krankheiten oder Persönlichkeitsmerkmale. Das Einzige, was wir über Sie erfahren, ist Ihr Geschlecht: einer der verwendeten STR-Marker ist geschlechtsbestimmend, d.h. Sie sind weiblich, wenn Sie 2 X-Chromosomen aufweisen oder männlich, wenn die Zellen je 1 X- und 1 Y-Chromosom enthalten. Das dient der Kontrolle, v.a. bei gebrachten und geschickten Proben.

 

Ist der Test auch bei Gericht verwertbar?

Ja, wenn ein/e allgemein beeidete/r und gerichtlich zertifizierte/r Sachverständige/r eine ordentliche Befundaufnahme, eine genaue Personenidentifikation durchführt und die Probenentnahme  beglaubigt, dann ist das Gutachten gerichtstauglich und kann daher als Beweis vor Gericht gelten. Das wird mit dem Rundsiegel (Stempel) des/der Sachverständigen besiegelt.

Vereinbaren Sie dafür bitte Termine unter der Tel.: +431 3684554 oder direkt mit

Susanne Haas, Fachgebiet Menschliche Erbbiologie und DNA-Analysen: Tel.: +4369913678139

 

Kann ein Privattest im Nachhinein zu einem gerichtsverwertbaren Gutachten "gemacht" werden?

Wenn die Identifikationssicherung bei der Probenabnahme nach den Anforderungen des/der Sachverständigen erfolgt ist und er/sie diese für ausreichend bewertet, ist das prinzipiell möglich, weil die Analytik im Labor dieselbe ist, ohne Unterschied von Privat- und Gerichtsgutachten.

Die Bewertung und somit die Verantwortung und Haftung darüber hat der/die Sachverständige.
Das Gutachten wird dann ausführlich verfasst - es beinhaltet statt 3-4 Seiten mindestens 6-7 Seiten. Aus diesen Gründen ergibt sich der höhere Preis.

Confidence

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